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Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung: Was Mieter und Vermieter wissen sollten

Die Eigenbedarfskündigung ist eine der wenigen rechtlich zulässigen Möglichkeiten für Vermieter, ein bestehendes Mietverhältnis zu beenden. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und erlaubt es dem Vermieter, das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die vermietete Wohnung für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt.

Voraussetzungen für eine rechtmäßige Eigenbedarfskündigung

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtskräftig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Berechtigtes Interesse: Der Vermieter muss nachweisen, dass er oder ein naher Verwandter die Wohnung benötigt. Dazu zählen unter anderem Kinder, Eltern, Enkel oder Geschwister. Auch Haushaltsangehörige wie Pflegepersonal können unter bestimmten Umständen dazu gehören.
  2. Begründungspflicht: Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben ausführlich darlegen, warum er die Wohnung benötigt und für wen. Eine pauschale Begründung reicht nicht aus.
  3. Angemessenheit: Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Falls eine vergleichbare Wohnung im Besitz des Vermieters frei ist, muss diese dem Mieter angeboten werden.
  4. Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer. Sie beträgt:
    • 3 Monate bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren
    • 6 Monate bei einer Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren
    • 9 Monate bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren

Widerspruchsrecht des Mieters

Mieter haben das Recht, einer Eigenbedarfskündigung zu widersprechen, insbesondere wenn sie soziale Härtegründe geltend machen können. Dies könnten sein:

  • Hohes Alter oder schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft oder kurz bevorstehende Geburt
  • Mangel an zumutbarem Ersatzwohnraum
  • Längere Mietdauer mit enger Verwurzelung im Wohnumfeld

Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht werden.

Missbrauch der Eigenbedarfskündigung

Einige Vermieter nutzen die Eigenbedarfskündigung unrechtmäßig, um Mieter loszuwerden. In solchen Fällen kann der Mieter gerichtlich dagegen vorgehen. Ein missbräuchlicher Eigenbedarf liegt beispielsweise vor, wenn:

  • Die Wohnung nach der Kündigung leer steht oder weitervermietet wird.
  • Der angebliche Eigenbedarf nur vorgeschoben war.
  • Es offensichtlich keine ernsthaften Nutzungsabsichten gab.

Mieter können Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sich herausstellt, dass die Kündigung unrechtmäßig war.

Fazit

Die Eigenbedarfskündigung ist ein wichtiges Instrument für Vermieter, das jedoch strengen rechtlichen Vorgaben unterliegt. Mieter haben umfangreiche Schutzrechte und können sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren. Wer eine Eigenbedarfskündigung in Erwägung zieht oder davon betroffen ist, sollte sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Dieser Blog-Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen bleiben vorbehalten.

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