IMMOBILIENlexikon

Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan ist ein unverzichtbares Dokument im Bereich der Immobilien, insbesondere bei Wohnungseigentumsgemeinschaften. Er liefert die Grundlage für die rechtliche und organisatorische Strukturierung von Gebäuden mit mehreren Einheiten und spielt eine zentrale Rolle bei der Erstellung von Teilungserklärungen.

Was ist ein Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist ein amtlich bestätigter Plan, der ein Gebäude in seine einzelnen Einheiten, wie Wohnungen oder Gewerberäume, aufteilt. Dabei wird jede Einheit durch eine eindeutige Nummer gekennzeichnet. Ergänzend dazu sind Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser oder Gärten, in diesem Plan ausgewiesen. Grundlage des Aufteilungsplans bildet die Bauzeichnung des Gebäudes, die mit zusätzlichen Vermerken und Angaben versehen wird.

Bedeutung und Regelungen des Aufteilungsplans

Der Aufteilungsplan ist essenziell für die Schaffung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Er dient als Bestandteil der Teilungserklärung, die beim Grundbuchamt hinterlegt wird, und sorgt für eine klare Zuordnung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Die wichtigsten Regelungen umfassen:

  1. Eintrag ins Grundbuch: Der Aufteilungsplan ist Voraussetzung für die Bildung von Wohneinheiten, die als eigenständige Immobilien ins Grundbuch eingetragen werden.
  2. Rechtliche Sicherheit: Durch die exakte Festlegung der Eigentumsverhältnisse wird Streitigkeiten zwischen Eigentümern vorgebeugt.
  3. Genehmigungspflicht: Der Aufteilungsplan muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft und genehmigt werden.

Praxisbeispiele für einen Aufteilungsplan

  • Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen wird in sechs eigenständige Wohneinheiten aufgeteilt. Jede Wohnung erhält im Aufteilungsplan eine Nummer (z. B. Einheit 01 bis 06). Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus werden als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen.
  • Ein Gewerbegebäude wird in vier Einheiten aufgeteilt: drei Büroflächen und ein Lagerraum. Die zugehörigen Parkplätze werden im Plan ebenfalls als Gemeinschaftseigentum oder Sondernutzungsrecht markiert.

Tipps und Besonderheiten

  • Korrekte Darstellung: Alle Flächen sollten exakt vermessen und im Aufteilungsplan korrekt eingezeichnet werden, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
  • Sondernutzungsrechte beachten: Wenn beispielsweise ein Garten oder ein Stellplatz einer bestimmten Einheit zur alleinigen Nutzung zugeordnet werden soll, muss dies im Plan entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Aktualität gewährleisten: Änderungen, wie Umbauten oder Erweiterungen, erfordern eine Anpassung des Aufteilungsplans und erneute Genehmigung durch die zuständige Behörde.

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