Herausforderung Sanierung – Um keinen Werteverlust auf dem Immobilienmarkt zu riskieren, ist rechtzeitiges Modernisieren für Eigentümer und Eigentümerinnen unerlässlich. Neueigentümern erwartet zudem bei Erwerb eines Bestandsgebäudes unter Umständen eine Sanierungspflicht. Denn ein Eigentümerwechsel verpflichtet die neuen Besitzer, gesetzlich vorgeschriebene energetische Standards nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzuhalten.
Da in Deutschland Wohn- und Nutzgebäude bisher für etwa ein Viertel der CO2-Emission verantwortlich sind, plant die Bundesregierung den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Für viele Immobilienbesitzer kann die Wende zum klimafreundlichen Wohnen zur Herausforderung werden. Welche Sanierungsarbeiten notwendig sind und welche Kosten auf Sie zukommen können, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wann muss energetisch saniert werden?
Der Energieausweis erklärt mit der Energieeffizienzklasse den Energieverbrauch einer Immobilie. Wer ein Haus besitzt, das energetisch schlecht abschneidet wird langfristig um eine Sanierung nicht herum kommen! Demnach müssen sich laut der EU, Wohngebäude mit unzureichender Energiebilanz bis 2030 um mindestens eine Effizienzklasse verbessern.
Was bedeutet eine energetische Sanierung?
✔ Wärmedämmung
Die Wärmedämmung des Daches und der Außenfassade kann bis zu 30% Energiekosten einsparen.
✔ Alte Fenster und Türen ersetzen
Der Austausch undichter Fenster und Außentüren verhindert Kältebrücken und spart Heizkosten.
✔ Heizungsanlage modernisieren
Ein neues Heizungssystem mit beispielsweise Wärmepumpe oder Brennwerttechnik kann die Heizkosten um bis zu 25% senken.
✔ Wärmerückgewinnung
Integrative Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung helfen den Heizenergieaufwand zu minimieren.
✔ Photovoltaikanlage/Solaranlage
Sonnenenergie kann Ihren Gesamtbedarf an Strom und Warmwasser decken.
Unser Tipp: Immobilien die energetisch fit sind, schonen nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt!
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel – Was muss saniert werden?
Der Gesetzgeber legt fest, dass insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 01. Februar 2002 errichtet wurden, bei Besitzerwechsel einer Sanierungspflicht unterliegen, um entsprechende Standards einzuhalten.
✔ Das Dach oder die oberste Geschossdecke muss nach EnEV (Energieeinsparverordnung) gedämmt werden.
✔ Rohrleitungen von Heizung und Warmwasser in Kellerräumen müssen isoliert werden.
✔ Alte Heizungssysteme insbesondere Standard- und Konstanttemperaturkessel mit einer Laufzeit von über 30 Jahren müssen erneuert werden.
Unser Tipp: Was für Ihre Immobilie sinnvoll und umsetzbar ist, sollten Sie vorab mit einem Experten besprechen.
Wie plane ich eine Sanierung?
✔ Bestandsaufnahme – Wie ist der Zustand der Immobilie?
Fertigen Sie eine Mängelliste an. Hier ist es lohnenswert sich die Meinung eines Sachverständigen einzuholen. Ein Fachmann wird schnell erkennen welche Sanierungsmaßnahmen unumgänglich sind.
✔ Bauvorschriften – Was muss man beim sanieren beachten?
Größere Modernisierungen beispielsweise an Fassade oder Dach erfordern meist eine Baugenehmigung. Achten Sie auf die Vorgaben des Denkmalschutzes und der Energiesparverordnung. Renovierungsmaßnahmen im Inneren hingegen sind meist genehmigungsfrei.
✔ Finanzierung – Welche Fördermittel gibt es bei Sanierungen?
Komplettsanierungen können mit bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst werden. Das Sanieren eines Gebäudes zum Effizienzhaus wird besonders großzügig gefördert.
Unser Tipp: Auch eine Fachplanung und professionelle Baubegleitung lassen sich fördern! Die Einzelmaßnahmen sind beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu beantragen.
✔ Umsetzung – In welcher Reihenfolge saniert man ein Haus?
Grundlegend gilt, sanieren Sie von Außen nach Innen. Erstellen Sie sich einen Zeitplan. Mit einer professionellen Baubegleitung lassen sich Bauabläufe genau planen und individuell auf Ihr Objekt zuschneiden. Schlussendlich beauftragen Sie die notwendigen Handwerksfirmen.
✔ Bauphase – Sanierungsarbeiten
Stellen Sie sich auf zusätzliche Maßnahmen ein. Sanierungsarbeiten sind selten planungssicher.
Was kostet eine Gebäudesanierung?
Ob bei Eigentümerwechsel verpflichtend oder aus eigener Entscheidung, wer seine Immobilie energetisch saniert, spart nicht nur Energiekosten. CO2-Emissionen zu verringern, ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz. Viele Maßnahmen werden daher gefördert. Wie hoch die tatsächlichen Kosten einer Grundsanierung ausfallen können, ist pauschal nicht zu berechnen. Eine fachmännische Kostenaufstellung für Ihren Sanierungsplan lohnt sich.
Zur Orientierung eine ungefähre Aufstellung möglicher Kosten:
Dachdämmung: 125 €/m²
Außenwanddämmung: 160 €/m²
Kellerdeckendämmung: 40 €/m²
Neue Heizungsanlage: 10.000,00 €
Austausch der Fenster: 500 €/Fenster
Photovoltaikanlage: 5.000,00 €
Unser Tipp: Energetisches Sanieren lässt sich steuerlich absetzen! Bis zu 20% der Kosten bzw. bis zu 40.000 Euro können geltend gemacht werden.
Energieeffizienzklasse | Energieverbrauch/(m2 a) |
A+ | < 30KWh |
A | < 50KWh |
B | < 75KWh |
C | < 100KWh |
D | < 130KWh |
E | < 160KWh |
F | < 200KWh |
G | < 250KWh |
H | über 250KWh |
Alle Angaben ohne Gewähr.